AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fotografie Raphaela Götz


Stand: September 2026

Fotografie Raphaela Götz
Inhaberin: Raphaela Götz
 

Die vollständigen Anbieterangaben sind dem Impressum dieser Website zu entnehmen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Fotografie Raphaela Götz, Inhaberin Raphaela Götz, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Kunde“, über fotografische Dienstleistungen und die Lieferung von Fotoprodukten.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben im Angebot, in einer Buchungsbestätigung oder in einem gesonderten Shootingvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Fotografin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die auf dieser Website, in Preislisten, auf Social-Media-Kanälen oder in sonstigen Werbemitteln dargestellten Leistungen, Bildbeispiele und Preise stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Eine Anfrage des Kunden, etwa über Kontaktformular, E-Mail, Telefon, Messenger oder Social Media, ist unverbindlich.

Die Fotografin erstellt auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot oder bestätigt einen besprochenen Leistungsumfang in Textform.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot oder die Buchung in Textform annimmt und die Fotografin die Buchung ebenfalls in Textform bestätigt. Die Textform umfasst insbesondere E-Mail, Nachricht über Messenger-Dienste oder eine schriftliche Buchungsbestätigung.

Erscheint ein Kunde zu einem von der Fotografin ausdrücklich bestätigten Termin und wird das Shooting durchgeführt, kommt der Vertrag spätestens durch Aufnahme der Leistung zustande.

Die jeweilige Leistung, insbesondere Shooting-Art, Termin, Ort, Dauer, Preis, enthaltene Bildmenge, Bildlieferung und gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen, ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise, die im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbart wurden.

Fotografie Raphaela Götz ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Daher wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf Rechnungen nicht ausgewiesen. Sämtliche genannten Preise sind Endpreise.

Zusätzliche Kosten, insbesondere Fahrtkosten, Parkgebühren, Eintrittsgelder, Studiomieten, Versandkosten, Kosten für Fotoprodukte oder Kosten von Drittanbietern, werden nur berechnet, wenn sie im Angebot genannt, vorher vereinbart oder vom Kunden veranlasst wurden.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Fotografin kann bei größeren, besonders terminbindenden oder aufwändigen Aufträgen eine angemessene Reservierungsgebühr oder Anzahlung verlangen. Diese wird auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet. Die Höhe und der Fälligkeitstermin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

Die Fotografin ist berechtigt, die Übergabe finaler hochauflösender Bilddateien, Fotoprodukte, Abzüge, Alben oder sonstiger Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Forderungen aus dem betreffenden Auftrag zurückzuhalten.

4. Durchführung des Shootings

Die Fotografin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen, mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt und in ihrem eigenen fotografischen Stil.

Der Kunde teilt der Fotografin besondere Wünsche, wichtige Abläufe, zeitliche Vorgaben, relevante Kontaktpersonen und besondere Umstände rechtzeitig vor dem Termin mit, soweit diese für die Durchführung des Shootings bedeutsam sind.

Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarte Location zugänglich ist und dort fotografiert werden darf, soweit die Fotografin nicht ausdrücklich die Organisation oder Genehmigung übernommen hat. Erforderliche Erlaubnisse von Eigentümern, Betreibern, Veranstaltern oder sonstigen Berechtigten sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen.

Die Fotografin kann ein Shooting abbrechen, verschieben oder einzelne Bildideen ablehnen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist oder wenn die Durchführung nicht zumutbar wäre. Dies gilt insbesondere bei Gefährdungen von Kindern, Babys, Tieren, Beteiligten oder der Fotografin.

Bei Newborn-, Baby- und Familienshootings hat die Sicherheit und das Wohlergehen des Kindes Vorrang vor jeder Bildidee. Still-, Fütter-, Wickel-, Beruhigungs- oder Ruhepausen sind Teil des Shootings und begründen keinen Mangel der Leistung.

Der Kunde soll zum vereinbarten Termin pünktlich erscheinen. Verspätet sich der Kunde, verkürzt sich die vereinbarte Shootingzeit grundsätzlich um die Dauer der Verspätung, sofern die Fotografin einer Verlängerung nicht ausdrücklich zustimmt. Eine Verlängerung kann zusätzliche Kosten verursachen.

Bei Minderjährigen muss mindestens eine personensorgeberechtigte Person oder eine hierzu berechtigte volljährige Begleitperson während des Shootings anwesend sein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Outdoor-Shootings stellen übliche Witterungsverhältnisse wie Bewölkung, leichter Regen, Wind oder jahreszeitlich normale Temperaturen grundsätzlich keinen kostenfreien Absagegrund dar. Ist die Durchführung aufgrund erheblicher Wetterverhältnisse, Sicherheitsrisiken oder anderer nicht beherrschbarer Umstände nicht sinnvoll möglich, bemühen sich beide Seiten um einen Ersatztermin.

5. Künstlerische Gestaltung und Bildauswahl

Der Kunde beauftragt die Fotografin im Wissen um ihren individuellen Bildstil. Maßgeblich sind insbesondere die auf der Website und den offiziellen Social-Media-Profilen gezeigten Referenzbilder.

Die künstlerische und technische Gestaltung der Aufnahmen liegt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs im Ermessen der Fotografin. Dies betrifft insbesondere Bildausschnitt, Perspektive, Lichtsetzung, Schärfeverteilung, Farbgestaltung, Kontrast, Auswahl der Motive, Auswahl der finalen Bilder sowie die Art und den Umfang der Bildbearbeitung.

Die Fotografin schuldet keinen bestimmten Aufnahmeerfolg, keine bestimmte Anzahl einzelner Motive und keine Abbildung jeder anwesenden Person oder jedes Programmpunkts, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Fotografin trifft die Vorauswahl der technisch und gestalterisch geeigneten Bilder. Nicht ausgewählte, ähnliche, technisch misslungene, unvorteilhafte oder reine Testaufnahmen werden nicht herausgegeben.

Beanstandungen allein wegen persönlichem Geschmack, abweichender Bildvorstellungen oder einer vom Kunden bevorzugten künstlerischen Gestaltung begründen keinen Mangel, sofern die Bilder dem vereinbarten oder aus dem Portfolio erkennbaren Bildstil entsprechen.

6. Bildbearbeitung und Rohdaten

Die Fotografin bearbeitet die final ausgewählten Bilder in ihrem eigenen, aus dem Portfolio erkennbaren Stil.

Die Standardbearbeitung umfasst – abhängig vom gebuchten Paket – insbesondere Anpassungen von Belichtung, Kontrast, Farben, Weißabgleich, Bildausschnitt und Schärfe sowie eine natürliche, dem Shooting angemessene Retusche.

Umfangreiche Beauty-Retuschen, digitale Composings, Hintergrundaustausch, das Entfernen größerer Gegenstände oder Personen sowie sonstige besondere Bearbeitungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Sie können gesondert berechnet werden.

Rohdateien, insbesondere RAW-Dateien, unbearbeitete Dateien, Kontaktbögen, Testaufnahmen und nicht ausgewählte Bilder, sind grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung und werden nicht herausgegeben.

Der Kunde kann konkrete Änderungswünsche zu den final bereitgestellten Bildern innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform mitteilen. Ein Anspruch auf Änderungen besteht nur, soweit diese vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst oder zur Beseitigung eines objektiven Mangels erforderlich sind.

7. Bildbereitstellung und Online-Galerie

Die Lieferung der finalen Bilder erfolgt in der vereinbarten Form, insbesondere per passwortgeschützter Online-Galerie, Download-Link, Datenträger oder als Fotoprodukt.

Die übliche Bearbeitungs- und Bereitstellungszeit beträgt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:

Portrait-, Paar-, Familien-, Schwangerschafts- und Newborn-Shootings: bis zu 21 Werktage nach dem Shooting beziehungsweise nach Ablauf einer vereinbarten Bildauswahl.

Hochzeiten und umfangreichere Reportagen: bis zu 8 Wochen nach dem Termin.

Fotoprodukte, Abzüge, Alben und Fotobücher: zuzüglich der Produktions- und Lieferzeit des jeweiligen Labors oder Herstellers.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, technischem Ausfall, Verzögerungen durch Labore oder Versanddienstleister, verspäteter Mitwirkung des Kunden oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin verlängern die Lieferzeit angemessen.

Der Kunde prüft die bereitgestellten Bilder zeitnah. Offensichtliche technische oder inhaltliche Mängel sollen der Fotografin möglichst innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

Zugangsdaten zu Online-Galerien sind vertraulich zu behandeln. Vorschaubilder, Auswahlbilder oder noch nicht erworbene beziehungsweise noch nicht final freigegebene Bilder dürfen nicht per Screenshot gespeichert, heruntergeladen, veröffentlicht, bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.

Die Dauer einer Online-Galerie wird dem Kunden bei Bereitstellung mitgeteilt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fotografin die Galerie deaktivieren oder löschen. Eine erneute Bereitstellung erfolgt nur nach Verfügbarkeit und kann kostenpflichtig sein.

Nach vollständiger Übergabe der finalen Bilddateien ist der Kunde selbst für deren dauerhafte Sicherung verantwortlich. Die Fotografin bewahrt Bilddateien mindestens sechs Monate nach Abschluss des Auftrags auf, ist jedoch nicht zu einer dauerhaften Archivierung verpflichtet.

8. Terminabsage und Verschiebung

Der Kunde kann einen vereinbarten Termin jederzeit absagen oder eine Verschiebung anfragen. Absagen und Verschiebungswünsche sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

Bei einer Absage oder Kündigung durch den Kunden kann die Fotografin die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung ihrer Arbeitskraft anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Soweit nicht im individuellen Angebot oder einer Buchungsbestätigung anders geregelt, gelten im Fall einer Absage durch den Kunden folgende pauschalierte Entschädigungen:

Bis 22 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: keine pauschalierte Entschädigung.

21 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Honorars.

7 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars.

Ab 48 Stunden vor dem Termin, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch aus Gründen aus der Sphäre des Kunden: 80% des vereinbarten Honorars.

Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, etwa für Studio, Anreise, Unterkunft, Eintritt, Material oder gebuchte Dienstleister, sind unabhängig von den vorstehenden Pauschalen zu erstatten, sofern sie im Auftrag vereinbart, vom Kunden veranlasst oder für die Durchführung erforderlich waren.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Fotografin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr ein höherer konkreter Schaden entstanden ist.

Eine Terminverschiebung ist nur nach Verfügbarkeit der Fotografin möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

9. Ausfall durch die Fotografin

Kann die Fotografin einen vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, schwerwiegendem technischem Ausfall oder sonstigen nicht von ihr zu vertretenden Umständen nicht wahrnehmen, informiert sie den Kunden unverzüglich.

Die Fotografin wird sich nach Möglichkeit um einen Ersatztermin bemühen. Bei Hochzeiten oder vergleichbaren, nicht verschiebbaren Aufträgen wird sie sich auf Wunsch des Kunden im zumutbaren Rahmen bemühen, eine geeignete Ersatzfotografin oder einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln.

Kommt kein Ersatztermin und keine Ersatzlösung zustande, erstattet die Fotografin bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen unverzüglich zurück.

Ein Vertrag mit einer vermittelten Ersatzfotografin oder einem vermittelten Ersatzfotografen kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und der Ersatzperson zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

10. Urheberrecht und private Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an sämtlichen von der Fotografin erstellten Lichtbildern verbleibt bei der Fotografin.

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den erworbenen und final bearbeiteten Bildern ein einfaches, nicht übertragbares sowie räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke.

Die private Nutzung umfasst insbesondere:

Das Speichern der finalen Bilddateien für private Zwecke.

Private Ausdrucke und private Fotoprodukte.

Die Weitergabe an Familie und Freunde.

Die Veröffentlichung auf privaten, nicht gewerblichen Social-Media-Profilen.

Bei einer Veröffentlichung auf Social Media ist die Nennung „Fotografie Raphaela Götz“ oder eine Verlinkung von @fotografie.x.raphaela erwünscht und, soweit technisch möglich, vorzunehmen.

Nicht erlaubt ohne vorherige Zustimmung der Fotografin in Textform sind insbesondere:

Jede gewerbliche, berufliche, werbliche oder redaktionelle Nutzung.

Die Nutzung für Websites, Unternehmen, Onlineshops, Flyer, Anzeigen, Pressearbeit, Bewerbungs- oder Recruitingmaßnahmen.

Der Verkauf, die Weiterlizenzierung oder sonstige Übertragung an Dritte.

Die Nutzung durch Unternehmen, Agenturen, Kooperationspartner oder Dienstleister.

Die Teilnahme an Wettbewerben.

Eine wesentliche Bearbeitung, Verfremdung oder Umgestaltung der Bilder.

Die Nutzung der Bilder zum Training, zur Erstellung oder zur Bearbeitung mittels KI-Systemen.

Für Business-, Unternehmens-, Vereins-, Werbe- und Veranstaltungsaufträge werden Nutzungsrechte ausschließlich im individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

11. Eigenwerbung der Fotografin

Die Fotografin veröffentlicht erkennbare Bildnisse von Kunden, deren Kindern oder sonstigen abgebildeten Personen nicht allein aufgrund dieser AGB.

Eine Nutzung der Bilder durch die Fotografin für Website, Instagram, sonstige soziale Netzwerke, Portfolio, Ausstellungen, Printwerbung, Wettbewerbe oder Fachveröffentlichungen erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte Einwilligung der abgebildeten Person beziehungsweise der erforderlichen personensorgeberechtigten Person oder Personen vorliegt oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

Eine Einwilligung zur Eigenwerbung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Buchung eines Shootings.

Eine gesondert erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig veröffentlichte oder produzierte Inhalte müssen nur im rechtlich erforderlichen und zumutbaren Umfang entfernt, geändert oder nicht weiterverwendet werden.

12. Haftung

Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung der Fotografin bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

Die Fotografin haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die sie nicht zu vertreten hat. Dazu zählen insbesondere schlechte Licht- oder Wetterverhältnisse, Verbote oder Einschränkungen am Aufnahmeort, verspätetes Erscheinen von Beteiligten, Verhalten von Gästen oder Dienstleistern, fehlende Location-Genehmigungen und technische Störungen bei Plattformen, Laboren oder Versanddienstleistern.

Für Wertgegenstände, Kleidung, Requisiten, Technik oder sonstige Gegenstände des Kunden haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde bleibt für seine Gegenstände selbst verantwortlich.

13. Datenschutz

Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage, zur Vertragsanbahnung, Durchführung des Auftrags, Kommunikation, Rechnungsstellung, Bildbearbeitung, Bildlieferung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherdauern, Betroffenenrechten und eingesetzten Dienstleistern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf dieser Website.

Diese AGB ersetzen weder die Datenschutzerklärung noch eine gesonderte Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildern oder ein Model Release.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.

Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Fotografin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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